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Lernstandserhebungen im 8. Jahrgang (VERA 8)

Zeit:

27.02.2023

Information:

Lernstandserhebungen (LSE) im Fach Deutsch (1. und 2. Stunde)

Jährlich finden für alle Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs bundesweit verpflichtend die Lernstandserhebungen (VERA 8) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch statt. Die Lernstandserhebungen sind für uns als Schule und insbesondere für die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer ein Mittel zur Überprüfung, welche Kompetenzen Ihr Kind bereits erworben hat und in welchen Bereichen es weiterer Unterstützung bedarf. Sie sind darum nicht mit herkömmlichen Klassenarbeiten vergleichbar, da sie auch langfristig angeeignetes Wissen und erworbene Kompetenzen abfragen, die nicht durch kurzfristiges Üben direkt vor den Arbeiten erlangt werden können. Eine Vorbereitung dieser Arbeiten durch gezieltes Üben ist also nicht sinnvoll.

 

Lernstandserhebungen sind entsprechend ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSB vom 12.07.2021; BASS 12-32 Nr. 4). Ermutigen Sie also Ihr Kind, an diesen Tagen das Bestmögliche zu geben, setzen Sie es aber nicht unter Leistungsdruck.

 

Sollte Ihr Kind an einem oder mehreren Terminen aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können daran teilnehmen - die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der Schule. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich „Hören und Kommunikation“ und „Sprache“ wird zieldifferentes Material zur Verfügung gestellt.

 

Im Anschluss an die Lernstandserhebungen findet regulärer Unterricht statt.

 

Weitere Informationen können Sie dem Informationsflyer sowie der Homepage von QUA-LiS des Landes NRW entnehmen (https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8/fuer-eltern/index.html)

Informationsflyer_Eltern_2.pdf