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Qualitätsanalyse

Qualitätsanalyse an der Erich-Fried-Gesamtschule

Mit dem Schulgesetz vom 27. Juni 2006 wurde die Qualitätsanalyse als zentrales Instrument zur Entwicklung und Sicherung der Qualität von Schulen in NRW landesweit eingeführt. Die Qualitätsanalyse NRW entspricht in hohem Maße dem Anliegen, alle Schulen in NRW in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, ihnen detaillierte Informationen als Planungsgrundlage bereitzustellen und ihnen damit nachhaltige Impulse für ihre Weiterentwicklung zu geben.

Vom 28. bis 31. Oktober 2019 war in diesem Zusammenhang ein Qualitätsteam zu Gast in der Erich-Fried-Gesamtschule.

Das Qualitätsteam hat die Schule als Ganzes in den Blick genommen und die Qualität des Gesamtsystems auf der Grundlage des Qualitätstableaus Schule NRW beurteilt. Der Qualitätsbericht gibt einen detaillierten Einblick in die internen Prozesse der Schule. Die Informationen zeigen die bestehenden Stärken und Entwicklungsbereiche einer Schule auf.

Der Bericht soll Entscheidungshilfen geben, die Stärken der Schule zu nutzen und die Entwicklungsbereiche gezielt anzugehen. Damit ist die Qualitätsanalyse ein wichtiges Instrument zur Selbstvergewisserung. Sie unterstützt Schulen in Ihren weiteren Entscheidungen zur Schulentwicklung und hilft Ihnen, diese Entscheidungen abzusichern.

Die Beobachtung von Unterricht ist ein Schwerpunkt der Qualitätsanalyse. Damit wird die Qualität der Unterrichtsprozesse im Gesamtsystem ermittelt. Eine Bewertung einzelner Lehrkräfte erfolgt nicht. Das Qualitätsteam berücksichtigt bei den Unterrichtsbesuchen die unterschiedlichen Jahrgänge, schulformspezifische Strukturen sowie die Anteile der einzelnen Fächer angemessen. Daneben werden die von der Schule vorgelegten Dokumente und die Aussagen der schulischen Gruppen, die in leitfadengestützten Interviews ermittelt werden, in das Qualitätsurteil einbezogen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Grundlagen der Qualitätsanalyse waren:

  • ein Vorgespräch des Qualitätsteams mit der Schulleitung
  • alle schriftlichen Unterlagen wie Schulprogramm, Konzepte, Protokolle...
  • Akteneinsicht vor Ort
  • eine Schulbesichtigung gemeinsam mit dem Schulträger
  • Unterrichtsbesuche
  • Interviews mit Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Hausmeistern, den Sekretärinnen und mit der Schulleitung.

Der abschließende Bericht wurde der Schule im Dezember  2019 übergeben. Damit sich alle beteiligten Personengruppen ein eigenes Bild machen können, wurde der Qualitätsbericht allen schulischen Gremien zur Verfügung gestellt. Dadurch wird ermöglicht, mit den vorliegenden Daten und Bewertungen innerschulische Entwicklungsprozesse auf breiter Basis zu initiieren oder fortzuführen. Es ist nun die Aufgabe der Schule, aus dem Qualitätsbericht einen Maßnahmenplan abzuleiten, darüber mit der zuständigen Schulaufsicht eine verbindliche Zielvereinbarung zu schließen und diese umzusetzen.

Bereits im Dezember hat das gesamte Kollegium im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung zu den Entwicklungsschwerpunkten im Qualitätsbericht gearbeitet. Nun wird bis zu den Sommerferien 2020  eine Priorisierung erfolgen. Nach den Sommerferien 2020 wird mit der Umsetzung  der einzelnen Entwicklungsschwerpunkte begonnen.